Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Sie richtet sich an Sie als Bauherr und Veranlasser des Bauvorhabens und überträgt ihnen bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase folgende neue Pflichten:

  • Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten,
  • Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben,
  • Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden,
  • Erarbeitung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und bei besonderen gefährlichen Arbeiten,
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

Sie können diese Aufgabe auch selbst wahrnehmen. Wenn sie jedoch nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, sollten Sie die Aufgaben einem geeigneten Koordinator übertragen.

(Quelle: Flyer zur Verodnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufslicht Rheinland-Pfalz, 2. Auflage 2008)

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Dipl.-Ing. Architekt (FH) Patrick Weyand, Sicherheits u. Gesundheitsschutzkoordinator zert. Sachverständiger für Bauschäden, Baumängel u. Instandsetzungsplanung